Häufige Fragen

Antworten zu Zuständigkeiten und Abläufen.

Die wichtigsten Fragen rund um die Sondereigentumsverwaltung und die Zusammenarbeit mit PEREMAX.

Die WEG-Verwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum des Gebäudes zuständig, zum Beispiel für Dach, Fassade, Treppenhaus und gemeinschaftliche technische Anlagen. Die Sondereigentumsverwaltung betrifft eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb der Eigentümergemeinschaft: PEREMAX übernimmt die Aufgaben rund um Ihre Wohnung, Ihren Mieter und das laufende Mietverhältnis und stimmt sich bei Bedarf mit der zuständigen WEG-Verwaltung ab.

Nein. PEREMAX übernimmt keine Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und keine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Unser Schwerpunkt liegt auf der Sondereigentumsverwaltung vermieteter Eigentumswohnungen.

Ja. PEREMAX kann bereits vermietete Wohnungen übernehmen. Vor dem Verwaltungsbeginn prüfen wir die vorhandenen Mietverträge, Abrechnungen, Stammdaten und offenen Vorgänge und stimmen die Übergabe mit Ihnen ab.

Unsere Prozesse sind auf eine standortunabhängige Verwaltung ausgerichtet. Vor der Übernahme prüfen wir jedoch, ob notwendige Leistungen wie Reparaturen, Übergaben und technische Termine am jeweiligen Objektstandort zuverlässig organisiert werden können.

Relevante Vorgänge werden dokumentiert und über die vereinbarten Kommunikationswege mitgeteilt. Über das Kundenportal können freigegebene Dokumente und Informationen unabhängig vom eigenen Standort eingesehen werden.

Mieter können Schäden über das digitale Portal melden und bei Bedarf Fotos ergänzen. Die Meldung wird einem Vorgang zugeordnet und anschließend durch die Verwaltung geprüft und bearbeitet.

Freigabegrenzen und Entscheidungswege werden im Verwaltungsvertrag festgelegt. Kleinere Maßnahmen können innerhalb der vereinbarten Vollmacht veranlasst werden. Bei größeren oder außergewöhnlichen Ausgaben wird vor der Beauftragung die Zustimmung des Eigentümers eingeholt.

Ja. Die Neuvermietung kann als zusätzliche Leistung vereinbart werden. Der genaue Umfang wird vor Beginn abgestimmt und kann die Vorbereitung der Wohnung, die Interessentenkommunikation, die Prüfung von Unterlagen, den Mietvertrag und die Übergabe umfassen.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung dokumentieren wir den Vorgang und nehmen Kontakt mit der zuständigen WEG-Verwaltung auf, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen sein könnte. Die Entscheidung und Beauftragung für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum bleibt Aufgabe der WEG-Verwaltung beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns Ihre Frage zusammen mit ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie. Wir antworten persönlich statt mit einem Standardtext.